AVRB

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der Reisebüro Traveller AG Chur und Vaduz

Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgende Reise- und Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen.

Die Bedingungen gelten, wenn es sich bei der gebuchten Reise um eine Traveller Pauschalreise
handelt. Falls der Erbringer der Reise auf der Rechnung namentlich aufgeführt wird, treten
wir als Vermittler auf und es gelten die AVRBs des namentlich erwähnten Veranstalters. Die Bedingungen des Veranstalters händigen wir Ihnen aus.

 

1.     Geltungsbereich

1.1  Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns mit Bezug auf alle von uns veranstalteten Pauschalreisen oder sonstigen Reisedienstleistungen, die wir anbieten oder vermitteln. Ergänzende Bedingungen finden Sie bei den einzelnen Angeboten in den Katalogen/Preislisten der Veranstalter und unsere im Internet unter www.traveller.reisen.

1.2  Wir bitten Sie zu beachten, dass unsere AVRB zwischen den Pauschalreisen und sonstigen Reisedienstleistungen unterscheiden. Eine Pauschalreise liegt nur vor, wenn wir Beförderung zusammen mit Unterbringung oder anderen touristischen Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis ausschreiben und verrechnen.

1.3  Werden Ihnen durch uns Pauschalreisen oder sonstige Reisedienstleistungen anderer Reiseveranstalter oder Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen usw.) vermittelt, so gelten deren Geschäftsbedingungen. In solchen Fällen sind wir nicht Ihre Vertrags-partei, sondern Vermittler und es gelten deren Bedingungen.

 

2.     Vertragsabschluss

2.1  Vertrag
Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit unserer Annahme Ihrer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung zustande.

2.2  Sonderwünsche
Sonderwünsche ausserhalb der Ausschreibung werden als sonstige Einzeldienstleistungen und nicht als Pauschale eingestuft. Wir bemühen uns natürlich, solchen Wünschen zu entsprechen.

2.3  Mietwagen
Bei der Miete von Fahrzeugen bitten wir Sie, die in unseren Prospekten erwähnten Bedingungen des jeweiligen Vermieters zu beachten. Im Weiteren gelten die Vertrags-bedingungen des zwischen Ihnen und dem Vermieter vor Ort abgeschlossenen Miet-vertrages.

 

3.     Preis

3.1  Neben den in den Katalogen und den Preislisten erwähnten Preise, können wir zusätzliche Kostenanteile für Reservationen und Bearbeitung, insbesondere eine Auftragspauschale, erheben.

3.2  Buchungsgebühren

In besonderen Fällen, nämlich bei der Buchung von Nur-Landarrangements, wie Hotels oder Rundreisen ohne An-/Rückreise ab der Schweiz und bei kurzfristigen Buchungen, die Rückfragen erforderlich machen, erheben wir eine Buchungsgebühr von CHF 60.00 pro Person bis maximal CHF 180.00 pro Auftrag.

3.3  Preisausschreibung

Die in den Prospekten ausgeschriebenen Preise verstehen sich pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer (falls nicht anders erwähnt).

3.4  Preiserhöhungen

Bei nachträglicher Preiserhöhung durch Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuern usw.) können wir die Preise erhöhen. Preiserhöhungen berechnen wir aufgrund der uns tatsächlich entstehenden Mehrkosten, zuzüglich Bearbeitungsgebühren von max. CHF 60.00. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so sind Sie berechtigt, innert fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

3.5  Zahlungsfristen

Die bei Entgegennahme Ihrer Buchung zu leistende Anzahlung und die Zahlungsfrist für die Restzahlung ersehen Sie aus den Rechnungen. Wenn Ihre Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen, sind wir berechtigt, die Erbringung unserer Leistungen zu verweigern oder die Annullationskosten gemäss Ziffer 5 geltend zu machen.

 

4.     Programmänderungen

4.1  Bei Pauschalreisen kann das Reiseprogramm aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen z.B. bezüglich Unterkunft, Transportart oder -mittel, Leistungsträger oder Zeiten erfahren. In einem solchen Fall bemühen wir uns, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

4.2  Obwohl nicht zu erwarten, können wir insbesondere keine Gewähr dafür übernehmen, dass der in den Prospekten erwähnte Flugzeugtyp zum Einsatz gelangt, dass der Flug mit der erwähnten Fluggesellschaft erfolgt und dass die Flugzeiten keine Änderung erfahren.

4.3  Ausserdem müssen wir uns vorbehalten, in besonderen Fällen (z.B. bei Überbuchungen durch das Hotel), Sie in einem anderen Hotel der gleichen Klasse unterzubringen.

4.4  Programmänderungen und Flugverspätungen berechtigen zu keinen Schadenersatz-forderungen (auch nicht für Folgeschäden wie z.B. Lohnausfall wegen verspäteter Rückkehr). Dagegen vergüten wir Ihnen einen allfälligen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlichen erbrachten Leistungen.

4.5  Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, politische Unruhen), wegen behördlicher Massnahmen oder wegen Streiks nach unserem Ermessen nicht durchgeführt werden kann oder abgebrochen werden muss, sind wir berechtigt, von der Rückerstattung Ihrer geleisteten Zahlungen die von uns bereits erbracht und nachgewiesenen Auslagen in Abzug zu bringen. Weitere Ersatzforderungen Ihrerseits müssen wir jedoch ausschliessen.

 

5.     Annullationen und Umbuchungen durch Sie

5.1  Geltungsbereich
Primär gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen der in dieser Rechnung erwähnten Veranstalter und Leistungsträger – sekundär unsere nachfolgenden Bedingungen:

5.2  Bearbeitungsgebühr

Wenn Sie Ihre Buchung annullieren und/oder wenn Sie umbuchen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.00 pro Person, höchstens aber CHF 480.00 pro Auftrag.

5.3  Annullationskostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullations- und Rückreisekosten-versicherung.

Die Traveller-Annullationskostenversicherung deckt die Annullationskosten bei Krankheit, Unfall oder Tod des Reiseteilnehmers, seines Reisepartners oder ihm nahestehender Personen. Krankheiten und Unfälle, die bereits im Zeitpunkt der Buchung bestanden, sind nicht gedeckt. Weitere Informationen finden Sie in den separaten Bestimmungen der Traveller ERV-Reiseversicherung.

Falls Sie über eine privat abgeschlossene Reiseversicherungsdeckung verfügen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsberater über die jeweiligen Bedingungen.

5.4  Annullationskosten
Annullieren Sie Ihre Reise vor Reisebeginn oder buchen Sie Ihre Reise um, so erheben wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2), welche ab Buchung an uns geschuldet ist, folgende Annullationskosten:

 

- bei Pauschalreisen (ausgenommen Bahnreisen):

bis 31 Tage               30%    des Traveller-Pauschalreisepreises

30 bis 15 Tage          40%   
14 bis 8 Tage            60%   
7 bis 1 Tage            100%   

- bei Sonderaktionen/Spezialpreisen, etc.:

ab Buchungsdatum 100% des Pauschalpreises

 

- bei Linienflugbuchungen gelten die von der Fluggesellschaft festgelegten Annullations-bedingungen (variiert je nach Tarifart).

 

- bei Hotelbuchungen gelten die Bedingungen des Veranstalters


Für Annullationskosten aller anderen Buchungen wie Kreuzfahrten, Flugsafaris, Automieten, Theater- und Opernkarten usw. verweisen wir Sie auf die Ausschreibungen in den Reisekatalogen. Wir fakturieren Ihnen die uns effektiv belasteten Annullationskosten zuzüglich unserer Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2), welche vom Zeitpunkt der Annullation, der Reiseart oder Dienstleistung und der Anzahl der gebuchten Passagiere abhängig sind. Ihre Annullation hat schriftlich zu erfolgen und wird erst mit deren Eintreffen bei uns oder Ihrer Buchungsstelle wirksam. Mit der Annullation sind bereits erhaltene Reisedokumente vollständig zurückzusenden.

 

6.     Annullation durch uns

Bei Annullation von Reisen infolge höherer Gewalt oder Streiks gilt Ziffer 4.

 

7.     Beanstandungen

7.1  Mangelhafte Leistungen

Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Prospektausschreibung oder sind sie anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Unternehmen, welches Ihnen diese Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Reiseleitung bzw. dem betreffenden Unternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält und diese als Kopie an uns zuzustellen.

7.2  Intervention
Führt Ihre Intervention innert 48 Stunden zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Wir verpflichten uns dann, die Ihnen entstandenen Kosten zu ersetzen, jedoch gegen Beleg und im Rahmen der Hotelbeschreibung ausgeschriebenen Leistungen.

7.3  Mitteilungspflicht
Ihre Beanstandungen und die Bestätigung (Ziffer 7.1) müssen Sie uns spätestens innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr schriftlich unterbreiten. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

 

8.     Haftung

8.1  Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen haften wir für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzungen oder Erkrankungen, der von uns oder durch uns beauftragten Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen usw.) schuldhaft verursacht worden ist. Bei Geltendmachung von solchen Schadenersatzansprüchen sind Sie verpflichtet, Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten.

8.2  Sonstige Reisedienstleistungen

Bei sonstigen Reisedienstleistungen (nicht Pauschalreisen) sind wir Vermittler zwischen Ihnen und den in unseren Prospekten erwähnten Transport-, Hotel-, Autovermietungs- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen. Daher können wir für die richtige Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch diese Unternehmen nicht einstehen. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Ferner verpflichten wir uns, Sie bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen zu unterstützen. Für die Richtigkeit der in unseren Prospekten veröffentlichten Fahr- und Flugplänen können wir keine Gewähr übernehmen.

8.3  Sachschäden
Soweit wir zum Ersatz von Sachschäden verpflichtet sind, ist dieser auf den nach-gewiesenen unmittelbaren Schaden in Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt und geht Versicherungsansprüchen nach. Sie sind ferner verpflichtet, Ihre Schadenersatz-sprüche gegen Dritte an uns abzutreten.

8.4  Ausschluss und Begrenzung

In jedem Fall bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Schaden auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht beauftragter Leistungsträger ist) oder höhere Gewalt zurückzuführen ist oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den beauftragten Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen und Ausschlüsse aus Nicht- oder nicht gehöriger Erfüllung. In allen anderen Fällen der Benützung von Transportunternehmen (Flug, Bahn, Bus, Taxi, Schiff usw.) beschränkt sich der Entschädigungsanspruch auf die Summe gemäss der internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.

 

9.    Pass, Visa und Impfungen

Sie sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Ihr Reisebüro informiert Sie jedoch über die Pass- und Visumserfordernisse sowie über allfällige gesundheitspolizeiliche Formalitäten und eventuelle Impfungen. Schweizer Bürger benötigen für die meisten von uns ausgeschriebenen Reisen kein Visum, Ausnahmen sind in den einzelnen Katalogen speziell erwähnt. Der Reisepass muss ausserhalb Europas vielfach sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein. Wir können keine Haftung übernehmen, falls ein Passagier wegen Pass-, Visa- oder gesundheitsrechtlichen Erfordernissen nicht befördert werden kann. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf irgendwelche Rückerstattung.

 

10.  Ombudsman und Gerichtsstand Chur

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur. Unsere Rechtsbeziehungen unterstehen nur schweizerischem Recht. Vor einer rechtlichen Auseinandersetzung können Sie sich unentgeltlich an den Ombudsman der Schweizerischen Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, 044 485 45 35, info@ombudsman-touristik.ch wenden, der eine angemessene Erledigung Ihrer allfälligen Beanstandung zu erreichen sucht.

 

11.  Ombudsman und Gerichtsstand Vaduz

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz. Unsere Rechtsbeziehungen unterstehen nur liechtensteinischem Recht. Vor einer rechtlichen Auseinandersetzung können Sie sich unentgeltlich an den Ombudsman der Schweizerischen Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, 044 485 45 35, info@ombudsman-touristik.ch wenden, der eine angemessene Erledigung Ihrer allfälligen Beanstandung zu erreichen sucht.

 

12.  Mehrwertsteuer
In den Preisen ist die Mehrwertsteuer für den Inlandanteil inbegriffen.

13.  Garantiefonds
Als Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche garantieren wir Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Traveller-Buchung einbezahlten Beträge.

https://www.garantiefonds.ch/teilnehmer-1/teilnehmer-am-garantiefonds?tx_kmiaddresslist_kmiaddresslisting%5Baction%5D=list&tx_kmiaddresslist_kmiaddresslisting%5Bcontroller%5D=Address&cHash=aaa988355fdf0f703ea2bb615c3a4e25